Erbschaft oder Scheidung: Ein rechtlicher Leitfaden für den Immobilienverkauf in Österreich
Scheidung und Erbschaft erfordern in Österreich schnelles Handeln.
Da beide Ereignisse oft mit einem „emotionalen Ausnahmezustand“ verbunden sind, sind neutrale ImmobilienmaklerInnen als objektive BeraterInnen sehr hilfreich, um Vermögensverluste durch Streitigkeiten oder eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.
Warum Erbschaft und Scheidung in einem Leitfaden?
Obwohl die rechtlichen Grundlagen unterschiedlich sind, teilen Erbschaft und Scheidung eine zentrale Gemeinsamkeit: Sie sind hochemotionale Lebensereignisse, bei denen das „Symbol der Familie“ – die Immobilie – plötzlich neu definiert werden muss.
Oft entstehen unfreiwillige Gemeinschaften (Erbengemeinschaften oder Ex-Partner), deren Mitglieder unterschiedliche Interessen verfolgen. Ohne professionelle Mediation drohen langwierige Konflikte und finanzielle Einbußen.
Teil 1: Immobilien geerbt – Was Sie jetzt wissen müssen
Der Erhalt einer Immobilie durch Erbschaft bringt neben Vermögenswerten auch rechtliche Pflichten mit sich.
Die wichtigsten rechtlichen Schritte:
- Rechtsstellung klären: Prüfen Sie, ob ein Testament, ein Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge vorliegt.
- Fristen einhalten: Sie haben in der Regel sechs Wochen Zeit, um ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, bevor es als angenommen gilt.
- Grundbuchberichtigung: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers ist der Antrag auf Grundbuchberichtigung für Erben kostenfrei.
Steuern bei Erbschaft in Österreich
Die Erbschaftssteuer wurde abgeschafft, jedoch fällt bei der Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer an. Bei unentgeltlichem Erwerb (wie Erbschaft) kommt ein Stufentarif zur Anwendung:
|
Verkehrswert der Immobilie |
Steuersatz |
|
Für die ersten 250.000 Euro |
0,5 % |
|
Für die nächsten 150.000 Euro |
2,0 % |
|
Über 400.000 Euro |
3,5 % |
Teil 2: Immobilie in der Scheidung – Optionen und Fallstricke
In Österreich gilt bei Ehen ohne Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe geschaffenes Eigentum sowie Schulden gehören beiden Partnern gleichermaßen.
Die 6 gängigsten Optionen für die Immobilie:
- Hausverkauf: Die häufigste Lösung. Der Erlös wird nach Eigentumsanteilen aufgeteilt.
- Eigentumsübertragung: Ein Partner übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus.
- Realteilung: Die Immobilie wird in zwei abgeschlossene Wohneinheiten getrennt.
- Vermietung: Das Haus bleibt im gemeinsamen Besitz als Altersvorsorge.
- Schenkung: Übertragung der Immobilie auf die gemeinsamen Kinder.
- Teilungsversteigerung: Der „letzte Ausweg“, der oft zu Preisen weit unter dem Marktwert führt.
Achtung bei gemeinsamen Krediten
Ein häufiger Irrtum: Die Scheidung entlässt niemanden aus der Mithaftung. Haben beide den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank als Gesamtschuldner, völlig unabhängig davon, wer im Haus wohnen bleibt.
Wir sind der richtige Partner in stürmischen Zeiten
Sowohl beim Erben als auch bei einer Scheidung ist es ratsam, eine/n neutrale/n ImmobilienmaklerIn einzuschalten.
Unsere ExpertInnen bei Roderick Scherer Immobilien agieren als objektiver Puffer zwischen den Parteien, übernimmt die komplexe Wertermittlung und sorgt für einen diskreten Verkaufsprozess.
Weiterführende Ratgeber zum Download:
- Ratgeber: Immobilie geerbt – Möglichkeiten & rechtliche Tipps
- Ratgeber: Immobilie in der Scheidung – So finden Sie den richtigen Weg
FAQs – Häufige Rechtsfragen kurz erklärt
Grundsätzlich haften diejenigen, die den Vertrag unterschrieben haben. Bei gemeinsamer Unterschrift besteht eine Gesamtschuld gegenüber der Bank, auch nach der rechtskräftigen Scheidung.
Der Marktwert (Verkehrswert) wird durch Faktoren wie Lage, Größe, Ausstattung und Sanierungsstand beeinflusst. Eine professionelle Immobilienbewertung ist hierfür unerlässlich.
Ja. Wenn die Schulden den Wert der Immobilie übersteigen, ist das Ausschlagen des Erbes ratsam, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Dies muss innerhalb von sechs Wochen geschehen.